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Stornierung & Versicherung

Ferienhaus stornieren

Wenn Du eine gebuchte Ferienunterkunft nicht antreten kannst, entscheiden Vertragstyp, Bedingungen und Zeitpunkt über die Kosten. Eine Versicherung hilft nur, wenn der konkrete Grund mitversichert ist.

Ratgeber·9 Minuten Lesezeit·Stand: August 2026
Erst prüfen, dann absagenZur Storno-ChecklisteVertrag, Fristen, Kosten und Versicherung richtig zuordnen

Eine Stornierung sollte schnell, schriftlich und beim richtigen Vertragspartner erfolgen. Bevor Du absagst, prüfe, ob Du nur eine Unterkunft oder eine Pauschalreise gebucht hast, welche Stornoregeln vereinbart wurden und ob eine Reiserücktrittsversicherung besteht.

Stornierung ist nicht automatisch kostenlos

Für eine Ferienunterkunft mit festem Reisetermin besteht bei einer Onlinebuchung grundsätzlich kein allgemeines 14-tägiges Widerrufsrecht. Maßgeblich sind der Vertrag, die Buchungsbedingungen und das anwendbare Recht. Kulanz oder flexible Tarife können günstigere Regeln vorsehen.

Was genau hast Du gebucht?

Einzelne Ferienunterkunft

Hast Du ausschließlich ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung gebucht, handelt es sich regelmäßig nicht um eine Pauschalreise. Prüfe die Bestätigung und die bei der Buchung einbezogenen Bedingungen: Dort können zeitabhängige Stornopauschalen, Bearbeitungsentgelte oder Umbuchungsmöglichkeiten vereinbart sein.

Bei Anwendung deutschen Mietrechts kann § 537 BGB eine Rolle spielen. Ein persönlicher Hinderungsgrund befreit den Mieter danach nicht automatisch von der Zahlung. Der Vermieter muss sich jedoch ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Vermietung anrechnen lassen. Bei Verträgen mit Auslandsbezug kann anderes Recht gelten.

Unterkunft als Teil einer Pauschalreise

Bei einer Pauschalreise kannst Du nach § 651h BGB vor Reisebeginn jederzeit zurücktreten. Der Veranstalter verliert dann zwar den Anspruch auf den vollen Reisepreis, kann aber eine angemessene Entschädigung beziehungsweise die vertraglich vereinbarte Stornopauschale verlangen.

Keine Entschädigung darf bei einer Pauschalreise verlangt werden, wenn am Reiseziel oder in unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände die Durchführung der Reise oder die Beförderung erheblich beeinträchtigen. Eine bloße Sorge oder persönliche Unsicherheit reicht dafür nicht automatisch aus.

So prüfst Du die Stornokosten

  1. Suche in Bestätigung und Bedingungen nach dem Abschnitt „Rücktritt“, „Stornierung“ oder „Kündigung“.
  2. Vergleiche das Eingangsdatum Deiner Erklärung mit der vorgesehenen Staffel.
  3. Bitte bei Unklarheiten um eine nachvollziehbare Abrechnung.
  4. Frage nach einer Umbuchung, einem Ersatzreisenden oder einer erneuten Vermietung – aber vereinbare Änderungen immer schriftlich.
  5. Bewahre Stornobestätigung, Rechnung und Zahlungsnachweise auf.
Je früher, desto besser

Wenn eine Absage unvermeidbar ist, sollte sie nicht hinausgezögert werden. Stornokosten steigen häufig mit der Nähe zum Reisebeginn. Eine frühe Mitteilung verbessert außerdem die Chance, dass die Unterkunft anderweitig vergeben werden kann.

Reiserücktritt oder Reiseabbruch?

Reiserücktrittsversicherung: vor Reisebeginn

Sie übernimmt je nach Tarif versicherte Stornokosten, wenn Du die Reise wegen eines in den Bedingungen genannten Ereignisses nicht antreten kannst. Typische Beispiele können eine unerwartete schwere Erkrankung, ein schwerer Unfall oder ein Todesfall im versicherten Personenkreis sein. Welche Personen, Ereignisse und Ausschlüsse gelten, steht ausschließlich in Deinen Versicherungsbedingungen.

Reiseabbruchversicherung: nach Reisebeginn

Ist die Reise bereits angetreten, geht es um Reiseabbruch. Je nach Vertrag können etwa zusätzliche Rückreisekosten, Umbuchungen oder nicht genutzte Reiseleistungen versichert sein. Auch hier muss der Abbruchgrund vom Tarif erfasst sein.

Informiere den Versicherer unverzüglich und storniere gleichzeitig beim Vertragspartner. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Versicherer Nachweise verlangen können, beispielsweise ein ärztliches Attest. Eine bloße Meinungsänderung oder allgemein schlechtes Wetter ist normalerweise kein versichertes Ereignis.

Storno-Checkliste für Dein Smartphone

  1. Buchungsnummer, Vertragspartner und Reisezeit bereithalten.
  2. Vertragstyp und einbezogene Stornobedingungen feststellen.
  3. Prüfen, ob Umbuchung oder Ersatzreisender günstiger sind.
  4. Stornierung eindeutig und nachweisbar schriftlich erklären.
  5. Eingangsbestätigung und konkrete Kostenabrechnung anfordern.
  6. Versicherung unverzüglich informieren und geforderte Nachweise einreichen.
  7. Stornorechnung, Buchungsunterlagen und Schriftverkehr aufbewahren.

Stornierung richtig formulieren

Eine lange Begründung ist gegenüber dem Anbieter meist nicht nötig. Wichtig sind eine eindeutige Erklärung, die genaue Buchung und der betroffene Personenkreis. Einen medizinischen Nachweis solltest Du aus Datenschutzgründen nur an die Stelle übermitteln, die ihn tatsächlich benötigt – regelmäßig an den Versicherer, nicht ungefragt an alle Beteiligten.

Kurzer Mustertext an den Vertragspartner

Betreff: Stornierung der Buchung [Buchungsnummer] Hiermit storniere ich die Buchung der Unterkunft/Reise [Bezeichnung] für den Zeitraum [Anreise] bis [Abreise] für [Namen der betroffenen Reisenden]. Bitte bestätige mir den Eingang sowie die Vertragsbeendigung schriftlich und übersende mir eine nachvollziehbare Abrechnung der anfallenden Stornokosten. Bitte berücksichtige dabei ersparte Aufwendungen und eine mögliche anderweitige Verwertung, soweit dies nach Vertrag und anwendbarem Recht vorgesehen ist.

Alternativen zur vollständigen Stornierung

Umbuchung oder Gutschein

Eine Verschiebung auf einen anderen Termin kann günstiger sein, ist aber meist eine freiwillige Vereinbarung. Kläre neuen Zeitraum, Preisunterschiede, Gebühren und die Behandlung bereits geleisteter Zahlungen schriftlich.

Ersatzreisender bei einer Pauschalreise

Für Pauschalreisen erlaubt § 651e BGB unter Voraussetzungen die Übertragung auf eine andere Person. Eine Erklärung spätestens sieben Tage vor Reisebeginn ist gesetzlich in jedem Fall rechtzeitig. Der Veranstalter darf angemessene, tatsächlich entstandene Mehrkosten verlangen und muss sie nachweisen.

Wenn der Anbieter absagt

Sagt der Anbieter oder Veranstalter ab, ist das rechtlich etwas anderes als Deine eigene Stornierung. Akzeptiere einen Gutschein oder eine Umbuchung nur, wenn Du das möchtest, und prüfe den Anspruch auf Rückzahlung anhand des Vertragstyps und der konkreten Ursache.

Verlässliche Hilfe und Rechtsgrundlagen

Dieser Beitrag bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung oder verbindliche Leistungsprüfung durch einen Versicherer. Entscheidend sind der konkrete Vertrag, das anwendbare Recht und die Versicherungsbedingungen.

Vier Schritte bei einer Stornierung

1Vertrag prüfenVertragstyp, Bedingungen, Fristen und mögliche Versicherung feststellen.
2Alternativen klärenUmbuchung, Ersatzreisenden oder erneute Vermietung schriftlich anfragen.
3Schriftlich stornierenBuchung eindeutig bezeichnen und den Eingang bestätigen lassen.
4Kosten einreichenAbrechnung prüfen und den Versicherer mit allen Nachweisen informieren.

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